Re: Zusammensetzung von zeitweiligen beratenden Ausschüssen


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Geschrieben von Dr. Volkmar Kunze am 04. Februar 2003 16:07:37:

Als Antwort auf: Zusammensetzung von zeitweiligen beratenden Ausschüssen geschrieben von Nadine am 31. Januar 2003 19:32:21:

Liebe Nadine,

richtig ist, dass in Sachsen-Anhalt ein beratender Ausschuss gemäß § 48 GO LSA gebildet werden kann. Zur Grundlage der Besetzung ist § 46 GO LSA heranzuziehen. Die dort beschriebene Berechnung ist das Verfahren nach Hare-Niemeyer. Bei der Aufgabenstellung stehen fest: Nach § 48 können in beratende Ausschüsse sachkundige Bürger berufen werden. Diese sind auf die Sitzverteilung nicht anzurechnen, ihre Gesamtzahl muss kleiner sein als die der Mitglieder des Rates im Ausschuss. Wenn jede Fraktion einen Sitz haben soll, steht erst einmal fest, dass bei vier Fraktionen drei sachkundige Bürger möglich werden. Bleibt also die Ausschussbildung selbst.
Gemeinderat hat insgesamt 14 Mitglieder zzgl. BM, der allerdings keiner Fraktion zuzurechnen ist. Die Fraktionen teilen sich, wie beschrieben in A=7, B=3, C=2 und D=2 Mitglieder auf. Für eine Sitzberechnung gilt die Formel: Zahl der Sitze = Zahl der Fraktionsmitglieder x Zahl der Ratsmitglieder im Ausschuss, geteilt durch die Zahl der Mitglieder des Rates. Da wir die Zahl der Ratsmitglieder im Ausschuss ermitteln wollen, ist die Berechnungsformel umzustellen: Zahl der Ratsmitglieder im Ausschuss = Zahl der Ratsmitglieder x Mindestansatz (0,5) Sitze der Fraktion, geteilt durch die Zahl der Fraktionsmitglieder.

Für die Ermittlung ist die kleinste Fraktion anzusetzen. Danach wäre D wie folgt zu berechnen 14 x 0,5, geteilt durch 2. Im Ergebnis stehen Ratsmitglieder im Ausschuss = 3,5 zur Verfügung. Weiter zu rechnen wäre mit der Zahl 4. Danach käme nach Ausgangsformel folgende Zusammensetzung zustande: A= 2,0 – B= 0,85 – C= 0,57 – D= 0,57. Volle Zahlen vor dem Komma hat nur A, woraus sich für A 2 Sitze ableiten, höchste Zähler nach dem Komma hat B, woraus sich 1 Sitz ableitet, nächst höchste Zähler nach dem Komma haben gleichberechtigt C und D, woraus ihnen wiederum eine Zuteilung zusteht. Summarisch entsteht also der Ausschuss mit fünf Mitgliedern, die dem Rat angehören und drei sachkundige Bürger.

Freundliche Grüße, Dr. Volkmar Kunze, Bürgermeister Lutherstadt Wittenberg




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